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Behörden der Stadt Flensburg |
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Behörden in Flensburg und UmgebungFlensburg - Eine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Organ eines Verwaltungsträgers, das gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt ist, mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung (insbes. der Erlass von Verwaltungsakten und das Schließen öffentlich-rechtlicher Verträge) wahrzunehmen. Für die Rechtmäßigkeit belastenden behördlichen Handels bedarf der Verwaltungsträger, der durch seine Behörden handelt, einer Eingriffsgrundlage (Gesetzesvorbehalt). | |
Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Flensburg
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
12 m ü. NN
Fläche:
56,38 km²
Einwohner:
88.718
Autokennzeichen:
FL
Vorwahl:
0461
Gemeinde-
schlüssel:
01 0 01 000
